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Was darf sich „Japanese Whisky“ nennen? Die neuen Etikettenregeln

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Eine Whiskyflasche ist mit Getreide, Wasser, Kupfer und Eiche in einem geschlossenen Rahmen verbunden; daneben steht nur ein blasser Flaschenschatten.

Lange konnte ein Etikett mit Berg, Kirschblüte und dem Wort „Japanese Whisky“ ein Getränk bezeichnen, dessen Destillat nie ein japanisches Fass gesehen hatte. Weder gab es eine gesetzliche Definition noch eine geografische Herkunftsangabe, die das verhindert hätte. Erst 2021 einigte sich die Branche auf einen eigenen Standard, dessen Übergangsfrist im März 2024 endete. Wie weit er reicht und wo er endet, ist weniger eindeutig, als es klingt.

Vorher: Ein Begriff ohne Inhalt

Vor 2021 genügte es, ausländischen Whisky in Japan zu verschneiden und abzufüllen, um ihn als japanischen Whisky zu vermarkten. Die Fachpresse bezeichnete diese Praxis als legal, weil es weder eine Herkunftsschutz-Regelung noch verbindliche Branchenregeln gab. Einzelne Hersteller gingen den transparenten Weg: Suntory brachte 2019 den Blend „Ao“ heraus und deklarierte ihn offen als „World Whisky“ aus Schottland, Irland, den USA, Kanada und Japan. Auch Chichibus „Ichiro's Malt & Grain“ nennt Herkunftsländer eines Teils des Whiskys.

Der Anstoß für eine Regelung kam aus der Branche selbst. Nach einem japanischen Medienbericht arbeitete seit 2016 eine Arbeitsgruppe aus großen Herstellern wie Suntory, Asahi und Kirin und aus kleinen Craft-Brennereien an den Kriterien. Der Grund: Der Ruf japanischen Whiskys sollte nicht unter irreführenden Herkunftsangaben leiden, während die Nachfrage das Angebot überstieg.

Der Standard der JSLMA im Detail

Die Japan Spirits & Liqueurs Makers Association (JSLMA) beschloss die „Standards for Labeling Japanese Whisky“ im Februar 2021. Sie traten am 1. April 2021 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 31. März 2024. Seit April 2024 gelten sie also uneingeschränkt. Wer sich „Japanese Whisky“ nennen will, muss laut Verband und Suntory Folgendes erfüllen:

  • Rohstoffe: Gemälztes Getreide muss verwendet werden, andere Getreidearten dürfen hinzukommen. Das Wasser muss aus Japan stammen.
  • Herstellung: Verzuckerung, Gärung und Destillation finden in einer Brennerei in Japan statt.
  • Destillationsstärke: Das Destillat hat weniger als 95 % vol.
  • Reifung: mindestens drei Jahre in Holzfässern mit höchstens 700 Litern Fassungsvermögen, gelagert in Japan.
  • Abfüllung: in Japan, mit mindestens 40 % vol.
  • Zusätze: Außer Wasser ist nur einfache Zuckercouleur (Karamellfarbe) erlaubt.

Auffällig ist, wie stark sich der Standard am schottischen Vorbild orientiert, vom Drei-Jahres-Minimum bis zur Fassgröße. Die Details dazu finden sich im Artikel Whisky-Fassreifung erklärt. Zwei Unterschiede: Für das Fass nennen die Verbandsangaben allgemein „Holz“ und nicht ausdrücklich Eiche, und eine japanische Herkunft des Getreides verlangt der Standard nach den vorliegenden Zusammenfassungen nicht, nur die des Wassers. Japanischer Whisky ist also nicht automatisch aus japanischer Gerste gemacht. Die Einordnung neben Scotch, Bourbon und Co. liefert der Überblick Whisky-Sorten.

Wen bindet das Regelwerk wirklich?

Hier liegt der wichtigste Vorbehalt: Der Standard ist kein staatliches Gesetz, sondern eine freiwillige Selbstverpflichtung der Verbandsmitglieder. Der Verband zählte im März 2025 104 Mitglieder, darunter Suntory und Nikka. Strafen sieht das Regelwerk nicht vor. Wer nicht Mitglied ist, ist rechtlich nicht gebunden; ob der Whisky in einem Fass im Ausland oder in Japan reifte, muss dann allein die Marke verantworten. Mitglieder, die die Kriterien nicht erfüllen, dürfen keine japanischen Ortsnamen, Landesflaggen oder Personennamen verwenden, die an Japan erinnern. Suntory erklärt, alle neun eigenen Whiskymarken erfüllten die Kriterien.

Der Verband weiß um diese Schwäche. Im März 2025 stellte er ein eigenes Logo vor, ein „JW“ auf einem Fassboden mit den Schriftzügen „Japanese Whisky“ und „JSLMA“. Es darf nur auf Produkten von Mitgliedern stehen, die den Standard erfüllen. Zugleich kündigte die JSLMA an, eine geografische Angabe (GI) zu beantragen und den Standard gesetzlich zu verankern; der Vorsitzende erklärte, es gebe weiterhin viele irreführend als „Japanese Whisky“ etikettierte Produkte. Auch in ihrer Steuerreform-Eingabe vom Sommer 2026 bittet die JSLMA darum, die Verwaltung der geografischen Angabe übernehmen zu dürfen. Nach Berichten vom März 2026 arbeitet die japanische Steuerbehörde mit der Branche an einer gesetzlichen Definition, nennt aber keinen Zeitplan. Die bestehende steuerrechtliche Whisky-Definition verlangt nach dieser Darstellung nur 10 % echten Whisky im Endprodukt. Stand Herbst 2026 ist uns kein verabschiedetes Gesetz bekannt.

Was das für den Einkauf bedeutet

Für Käufer ist die Faustregel einfach: Bei Produkten großer, bekannter Häuser dürfte „Japanese Whisky“ inzwischen das bedeuten, was man erwartet. Wer sichergehen will, achtet auf das JSLMA-Logo oder auf klare Angaben zu Brennerei und Fass. Abfüllungen mit Hinweisen wie „World Blend“ oder „Whisky aus Japan“ sind nicht automatisch schlechter, enthalten aber meist Auslandsanteile. Der Standard sagt außerdem nichts über Qualität, Fassart oder Stil aus. Wie diese Marken sich entwickelten, erzählt die Geschichte des japanischen Whiskys.