Whisky

Was ist "deutscher Whisky"? Rechtsrahmen und Etikett

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Eine Whiskeyflasche steht in einem festen Regelrahmen; daneben bleibt der helle Umriss Deutschlands unverbunden.

Wer in Deutschland Whisky brennt, braucht keine eigene nationale Vorschrift: Die Kategorie ist in der EU einheitlich geregelt. Eine geschützte Herkunftsbezeichnung wie "Scotch Whisky" gibt es für Whisky aus Deutschland dagegen nicht. Das erklärt, warum auf deutschen Etiketten viele Begriffe wie "German Single Malt" stehen, die zwar vertraut klingen, rechtlich aber unterschiedlich viel – oder gar nichts – bedeuten.

Was die EU-Verordnung verlangt

Maßgeblich ist die Spirituosenverordnung (EU) 2019/787, die seit dem 25. Mai 2021 gilt und die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ablöste. Anhang I Nr. 2 definiert dort "Whisky" beziehungsweise "Whiskey" (beide Schreibweisen sind rechtlich gleichgestellt). Nach dem Verordnungstext gilt:

  • Rohstoff und Gärung: Destilliert wird eine Maische aus gemälztem Getreide, die auch ganze Körner nicht gemälzter Getreidearten enthalten darf. Die Stärke wird durch die Malzamylasen verzuckert (auch mit anderen natürlichen Enzymen) und mit Hefe vergoren.
  • Destillation: Jede Destillation erfolgt bei weniger als 94,8 % vol, sodass das Destillat noch Aroma und Geschmack der Ausgangsstoffe zeigt.
  • Reifung: Mindestens drei Jahre in Holzfässern mit höchstens 700 Litern Fassungsvermögen. Die Verordnung nennt "Holz", nicht ausdrücklich Eiche.
  • Stärke: Mindestens 40 % vol.
  • Keine Zusätze: Kein Zusatz von Alkohol, keine Süßung, keine Aromatisierung. Erlaubt ist nur Zuckerkulör (E 150a) zur Farbanpassung.

Eine bestimmte Brennblase schreibt das EU-Recht nicht vor. Das unterscheidet es von den schottischen Regeln, die in den Scotch Whisky Regulations 2009 Eichenfässer und die Reifung in Schottland verlangen und für Single Malt Scotch außerdem Pot Stills. Die Details der schottischen Begriffe stehen im Artikel Scotch Whisky: Etiketten und Begriffe; einen Vergleich der Kategorien liefert die Übersicht Whisky-Sorten.

Single Malt, Roggen, Dinkel: Was auf dem Etikett steht

Rechtlich geschützt ist der Zusatz "Single Malt": Die Bezeichnung "Whisky" darf nur dann um "Single Malt" ergänzt werden, wenn die Spirituose ausschließlich aus gemälzter Gerste in einer einzigen Brennerei destilliert wurde (Anhang I Nr. 2 Buchst. e). "Single" meint also die Brennerei, nicht das Fass. Der Unterschied zum Blended Whisky liegt damit auch in Deutschland in der Herkunft und im Getreide. Ein Dinkel- oder Roggendestillat darf deshalb nicht als Single Malt verkauft werden, kann aber unter den oben genannten Bedingungen als Whisky gelten.

Für andere gängige Begriffe enthält Anhang I Nr. 2 keine Vorgaben:

  • "Roggenwhisky", "Dinkelwhisky": Keine Mindestanteile im EU-Text. Es gelten die allgemeinen Pflichten, nicht in die Irre zu führen.
  • "Fassstärke": Kein gesetzlich definierter Begriff, gemeint ist üblicherweise die Abfüllung ohne Verdünnung (mehr dazu im Artikel Whisky-Fassreifung erklärt).
  • "German Single Malt": Ein Marketingbegriff. Rechtlich zählen die Kriterien für "Single Malt" und die Herkunftsangabe; eine eigene deutsche Kategorie dahinter ist nicht ersichtlich.
  • Altersangaben: Die Verordnung erlaubt Angaben zur Reifezeit nur, wenn sie sich auf den jüngsten alkoholischen Bestandteil beziehen; ein Verschnitt aus 3- und 12-jährigem Whisky dürfte also nur mit "3 Jahre" werben. Warum viele Abfüllungen ganz ohne Altersangabe auskommen, steht im Artikel NAS-Whisky.

Keine geografische Angabe für deutschen Whisky

Das EU-Recht kennt geografische Angaben für Spirituosen, unter anderem für Scotch Whisky und Irish Whiskey. Nach einer Übersicht der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Stand März 2021) gibt es in Deutschland geschützte Angaben etwa für Korn, Deutschen Weinbrand, Fränkischen Obstler oder Bärwurz – Whisky taucht dort nicht auf. Auch bei weiterer Suche ließ sich keine eingetragene geografische Angabe für Whisky aus Deutschland oder einer deutschen Region finden. Begriffe wie "Schwäbischer Whisky" oder "Bavarian Single Malt" sind deshalb Markenbestandteile oder Herkunftsangaben, keine geschützten Bezeichnungen.

Wie ernst das EU-Recht umgekehrt die geografische Angabe "Scotch Whisky" nimmt, zeigt der "Glen"-Streit:

  • 2013: Die Scotch Whisky Association fordert die Waldhornbrennerei aus Berglen bei Stuttgart auf, die Marke "Glen Buchenbach" nicht mehr zu verwenden.
  • 7. Juni 2018: Der EuGH (Rechtssache C-44/17) entscheidet, dass es auf die unmittelbare gedankliche Verbindung des Durchschnittsverbrauchers zur geschützten Angabe ankommt; Hinweise auf die tatsächliche Herkunft auf dem Etikett bleiben bei der Prüfung außer Betracht. Der Fall geht zurück ans Landgericht Hamburg.
  • 7. Februar 2019: Das Landgericht Hamburg untersagt die Bezeichnung "Glen Buchenbach", weil "Glen" auf Scotch Whisky verweise.
  • 20. Januar 2022: Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigt dies (Az. 5 U 43/19); eine Revision wurde nicht zugelassen. Über spätere Schritte in dem Verfahren liegen uns keine belastbaren Informationen vor.

Der Streit betraf allein die Bezeichnung, nicht die Herstellung von Whisky in Deutschland an sich.

Steuer: Verschluss- und Abfindungsbrennerei

Steuerlich wird Whisky in Deutschland wie jeder Branntwein nach dem Alkoholsteuergesetz behandelt. Brennereien arbeiten als Verschlussbrennerei oder als Abfindungsbrennerei. Letztere darf nach § 9 Alkoholsteuergesetz Alkohol aus bestimmten Rohstoffen wie Obst, Wein, Wurzeln, Getreide, Bier oder Kartoffeln brennen, ist aber auf 3 Hektoliter reinen Alkohol pro Kalenderjahr begrenzt. Wie das Steuerrecht im Einzelfall wirkt, hängt von Menge und Status der Brennerei ab; die Whisky-Definition selbst bleibt davon unberührt. Dass unter den deutschen Whisky-Brennern viele Kleinbetriebe sind, zeigt der Überblick zur Geschichte und den Pionieren. Wer sich für die einzelnen Betriebe interessiert, findet sie im Überblick der deutschen Whisky-Brennereien.