Im Regal stehen sie oft nur wenige Flaschen voneinander entfernt und werden doch als geschmackliche Gegenpole wahrgenommen: hier der möglichst neutrale, "reine" Vodka, dort der aromatische, wacholderbetonte Gin. Dabei beginnt die Herstellung beider Spirituosen an einem erstaunlich ähnlichen Punkt – demselben landwirtschaftlichen Neutralalkohol, wie er auch bei Whisky oder Rum zum Einsatz käme. Erst ein einziger, gesetzlich exakt geregelter Schritt entscheidet darüber, ob am Ende Vodka oder Gin in der Flasche landet.
Der gemeinsame Ausgangspunkt: Neutralalkohol aus Getreide, Kartoffel oder Traube
Sowohl Vodka als auch die meisten modernen Gins starten mit landwirtschaftlichem Ethylalkohol, der durch Vergärung von Getreide, Kartoffeln oder gelegentlich Trauben gewonnen und anschließend in Kolonnenanlagen auf eine sehr hohe, weitgehend geschmacksneutrale Reinheit gebracht wird – bei Vodka reicht das, wie im Artikel Wie wird Vodka hergestellt? beschrieben, bis auf rund 96 % vol. Genau dieselbe Ausgangsstärke von mindestens 96 % vol. schreibt die EU-Spirituosenverordnung auch für die Kategorie "Distilled Gin" vor, wie im Artikel Wie wird Gin hergestellt? nachzulesen ist. Rohstoffseitig existiert zwischen beiden Spirituosen also keine grundsätzliche Trennlinie – Weizen, Roggen und Kartoffel liefern in beiden Fällen die Basis, nur die Traube bleibt bei Gin die deutlich seltenere Ausnahme.
Die EU-Definition von Vodka: Neutralität als Rechtspflicht
Rechtlich verlangt die Spirituosenverordnung (EU) 2019/787 von Vodka einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 % vol. und vor allem eine Destillation, "dass die sensorischen Eigenschaften der verwendeten Ausgangsstoffe … selektiv abgeschwächt werden". Der Rohstoffcharakter soll also möglichst verschwinden, nicht hervortreten – erlaubt ist lediglich eine minimale Nachsüßung von höchstens 8 Gramm pro Liter. Neutralität ist damit bei Vodka kein stilistisches Extra, sondern das eigentliche gesetzliche Kernkriterium der ganzen Kategorie.
Die EU-Definition von Gin: Wacholder muss dominieren
Bei Gin gilt exakt das Gegenteil als Ziel. Die einfachste Kategorie "Gin" verlangt lediglich, dass Neutralalkohol mit Wacholderbeeren aromatisiert wird, wobei der Wacholdergeschmack spürbar dominieren muss – eine erneute Destillation ist dafür nicht zwingend nötig. "Distilled Gin" dagegen muss tatsächlich redestilliert werden: Neutralalkohol mit mindestens 96 % vol. Ausgangsstärke wird in traditionellen Brennblasen gemeinsam mit Wacholder und weiteren Botanicals ein zweites Mal gebrannt. Die strengste Kategorie, "London Gin", lässt nach dieser Redestillation außer Wasser praktisch nichts mehr zu: keine Farbstoffe, keine nachträglichen Aromen, höchstens 0,1 Gramm Zucker pro Liter, dazu ein Methanol-Grenzwert von 5 Gramm pro Hektoliter reinen Alkohols und eine Mindeststärke von 70 % vol. direkt nach der Destillation. Wo Vodka also Aromenarmut vorschreibt, verlangt Gin exakt umgekehrt eine klar erkennbare, botanisch geprägte Dominanz.
Wo sich beide Wege tatsächlich noch berühren
Der eigentlich spannende Punkt liegt in der Produktionskette kurz vor dieser Weggabelung: Der für "Distilled Gin" vorgeschriebene Neutralalkohol mit mindestens 96 % vol. ist in Reinheit und Herkunft praktisch identisch mit dem Grundalkohol, aus dem viele Vodka-Marken bestehen – manche Gin-Destillerien beziehen ihren Neutralalkohol sogar von denselben industriellen Großbrennereien, die auch Vodka-Hersteller beliefern. Bis zu dem Moment, in dem die Botanicals in die Brennblase kommen, könnte ein "Distilled Gin" also im Prinzip auch als Vodka abgefüllt werden. Auch die bei vielen Vodkas übliche abschließende Aktivkohle-Filtration, ausführlich im Artikel zur Vodka-Herstellung beschrieben, trägt zusätzlich zur gesetzlich geforderten Neutralität bei – bei Gin dagegen wäre ein vergleichbarer Feinschliff kontraproduktiv, weil er genau die Botanical-Aromen abschwächen würde, auf die es hier ankommt.
Genever: das historische Bindeglied zwischen beiden Welten
Historisch trennt die beiden Kategorien mehr als nur ein Absatz im EU-Recht. Wie im Artikel Genever: der holländische Ursprung des Gins beschrieben, basierte der niederländische Vorläufer des Gins ursprünglich nicht auf Neutralalkohol, sondern auf malzigem, whiskyartigem Moutwijn, in dem Wacholder ursprünglich vor allem geschmackliche Fehltöne kaschieren sollte. Erst über Jahrhunderte entfernte sich der spätere britische Gin schrittweise von dieser malzigen Basis und näherte sich dem heutigen, praktisch geschmacksneutralen Grundalkohol an – ausgerechnet jenem Alkoholtyp, der bei Vodka schon lange die einzig zulässige Basis war. Beide Spirituosen haben sich damit, aus entgegengesetzten Richtungen kommend, an einem sehr ähnlichen Ausgangspunkt getroffen, bevor die EU-Rechtsdefinitionen sie endgültig in unterschiedliche Richtungen lenken.
Was das für die Wahl im Glas bedeutet
Für den eigenen Umgang mit beiden Kategorien lohnt sich genau dieses Wissen: Wer einen Vodka Martini gegen einen Gin Martini verkostet, vergleicht damit im Kern denselben hochreinen Neutralalkohol einmal pur und einmal nach einer botanisch geprägten Redestillation – der Unterschied im Glas entsteht also nicht durch grundverschiedene Rohstoffe, sondern fast ausschließlich durch diesen einen zusätzlichen, gesetzlich streng definierten Produktionsschritt. Wer neutrale Reinheit sucht, greift zum Vodka; wer denselben Alkohol als Träger für Wacholder und weitere Botanicals erleben will, zum Gin.
