Zwei Flaschen mit „Rum“ auf dem Etikett können sich im Zuckergehalt deutlich unterscheiden, ohne dass man es der Aufmachung ansieht. Der Grund: Rum darf in vielen Ländern nach der Destillation gesüßt werden, und weil Spirituosen keine Zutatenliste tragen müssen, bleibt das oft unerwähnt. Dieser Artikel ordnet ein, warum gesüßt wird, welche Grenzen in der EU und in einigen Herkunftsbezeichnungen gelten, wo die Linie zwischen Rum, „Spirit Drink“ und Spiced Rum verläuft und was sich über Zusätze tatsächlich herausfinden lässt.
Warum wird Rum gesüßt, und was heißt Dosage?
Als Dosage bezeichnet man einen kleinen Zuckerzusatz nach Destillation und Reifung, der das Destillat abrunden soll. Alexandre Gabriel von Maison Ferrand verglich das in einem Interview des K&L Spirits Journal (2018) mit einer Prise Fleur de Sel im Eintopf und nannte für Plantation eine Obergrenze von 16 Gramm pro Liter. Unser Porträt zu Plantation/Planteray spricht von rund 15 Gramm bei klassischen Blends, offen deklariert. Es gibt auch die Gegenposition: Richard Seale von Foursquare kritisiert Zuckerzusatz öffentlich, und die Brennerei arbeitet nach eigenen Angaben und Fachpresse ohne Zucker und Farbstoff (siehe Foursquare Distillery).
Was erlaubt die EU-Spirituosenverordnung?
Nach Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I, Kategorie 1, muss Rum mindestens 37,5 % vol. haben und darf nicht aromatisiert werden. Karamell ist nur zur Farbanpassung erlaubt. Zum Abrunden darf gesüßt werden, das Endprodukt darf aber höchstens 20 Gramm Süßungsmittel je Liter enthalten, gerechnet als Invertzucker. Strenger sind die Zusätze „traditionnel“ und „agricole“, die an eine geschützte Herkunftsangabe gebunden sind: Sie verlangen laut Verordnung, dass der Rum nicht gesüßt ist (und mindestens 225 Gramm flüchtige Stoffe je Hektoliter reinen Alkohols enthält). „Agricole“ ist zudem nur für Herkunftsangaben französischer Überseedepartements und Madeiras vorgesehen. Wie Martinique-Rhum eingeordnet wird, steht im Artikel Rum-Kategorien.
Wie regeln andere Rechtsräume das?
Außerhalb der EU gibt es keinen einheitlichen Maßstab, wie schon die Rum-Klassifikation im Vergleich zeigt. Die Tabelle fasst zusammen, was sich belegen ließ.
| Rechtsraum | Regel zu Zucker und Farbe | Quelle |
|---|---|---|
| EU, Rum | bis 20 g/l Invertzucker, Karamell nur für die Farbe | VO (EU) 2019/787 |
| Jamaika, GI | Farbe nur aus Eiche oder Zuckerrohr-Karamell, Zucker im GI-Text nicht ausdrücklich genannt; das Zollgesetz erlaubt laut Cocktail Wonk nur Farbstoff oder Wasser | GI-Text 2018 |
| Martinique, AOC | Verfahren wie Karamellfärbung oder Holzextrakt dürfen nur Effekte unter 2 % vol. haben | Pflichtenheft (englische Fassung) |
| Guyana, Demerara-GI | bis 20 g/l, nur zum Abrunden | nach Rumwonk |
| Panama | kein Zahlenwert, Süßen mit Zucker erlaubt | nach Rumwonk |
| USA | Zucker, Karamell und andere Stoffe zusammen höchstens 2,5 Vol.-% | nach Rumwonk |
Für Barbados stützen die Quellen keine verlässliche Aussage: Fachmedien beschreiben die Herkunftsangabe als noch nicht abgeschlossenen Vorschlag, andere Seiten nennen sie registriert.
Rum, Spirit Drink, Spiced Rum: Was darf auf dem Etikett stehen?
Wer die Rum-Kriterien nicht erfüllt, muss sein Produkt nach Artikel 10 der Verordnung „Spirit Drink“ nennen. Das betrifft aromatisierten Rum, Rum mit mehr als 20 g/l Süße oder Rum unter 37,5 % vol. Ein Mischbegriff wie „Spiced Rum“ ist nach Artikel 11 möglich, wenn der Alkohol ausschließlich aus Rum stammt. Beim Captain Morgan Spiced Gold nennt unsere Verkostung 35 % vol. und eine nachträglich zugesetzte Gewürzmischung; schon die Stärke liegt unter der Rum-Mindeststärke von 37,5 %. Spiced Rum ist demnach eine eigene Kategorie, meist süßer und würziger, wie auch der Rum-Kategorien-Artikel festhält.
Lässt sich Zucker im Rum nachweisen?
Auf dem Etikett meist nicht: Getränke über 1,2 % vol. brauchen nach einem britischen Ratgeber weder Zutatenliste noch Nährwerttabelle. Fachblogger setzen deshalb auf Dichtemessung. Nach Rum Revelations (Ivar, 2022) wird dabei die Dichte gemessen und in einen Alkoholwert umgerechnet. Weicht er vom Etikett ab, deutet das auf Zusätze nach der Destillation hin, meist Zucker. Der Autor nennt Johnny Drejer als Verbreiter der Methode und betont die Grenzen: Sie setzt ein korrektes ABV auf dem Etikett voraus, benennt den Zusatz nicht sicher, und nur eine Laboranalyse bestätigt ihn. Werte bis 5 g/l zählt er als unauffällig, Fassreifung kann nach seiner Darstellung bis etwa 6 g/l beitragen. Es ist also ein Indiz, kein Beweis, und kein Urteil über Qualität.
Und bei Solera-Rum?
Solera beschreibt ein Reifeverfahren, keine Zuckermenge. Die Zahl auf dem Etikett sagt dazu nichts, wie der Artikel zum Solera-System erklärt. Süßer Eindruck im Glas kann aus dem Rohstoff stammen: Ron Zacapa 23 entsteht laut unserer Verkostung aus eingedicktem Zuckerrohrsaft und wirkt weich und süß. Er kann auch von Fässern wie Sherry oder Pedro Ximénez stammen oder von einer Dosage. Welcher Anteil wovon kommt, lässt sich aus unseren Quellen nicht ableiten.
Was das für die Flaschenwahl bedeutet
Wer wenig Zucker möchte, sucht nach ausdrücklichen Herstellerangaben. Der Flor de Caña 12 Años wird nach Herstellerangaben ohne Zuckerzusatz abgefüllt, beim Appleton Estate 12 Jahre nennt unsere Verkostung ebenfalls keinen Zucker- oder Aromazusatz. Eine deklarierte Dosage wie bei Planteray ist zumindest nachvollziehbar. Wer gezielt süße, würzige Mixgetränke sucht, ist beim Spiced Rum richtig, sollte ihn aber als eigene Kategorie lesen.
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